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Transparenz für Ihre Zuweisung

Die Deutsche Lebensbrücke ist bundesweit in die überregionalen Listen der an der Zuweisung von Geldauflagen interessierten Einrichtungen eingetragen. Hier finden Sie die Aktenzeichen unter denen die Deutsche Lebensbrücke bei  den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften registriert ist.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern und garantieren Ihnen eine zuverlässige Verwaltung und einen sinnvollen Einsatz Ihrer Zuweisung.

*  Wir informieren Sie umgehend über eingehende und noch ausstehende Zahlungen.


*  Wir stellen über ein separates Geldauflagenkonto sicher, dass für Geldauflagenzahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

*  Wir stellen Ihnen Ãœberweisungsträger zur Verfügung, die mit dem Eindruck „Keine Spende“ im Sinne des § 10b EStG versehen sind.

*  Wir liefern fristgerecht bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften unsere Rechenschaftspflichten ab.

Separates Konto für Geldauflagen und Bußgelder:
Deutsche Lebensbrücke e.V.
Commerzbank München
IBAN: DE79 7008 0000 0321 7000 06

BIC: DRESDEFF 700

Ihre Unterstützung kann vielen Kindern ein neues Leben schenken oder sie fit für den Schulalltag machen - Ihre Zuweisung hilft unmittelbar.

 

Sie haben Fragen zu unserer Arbeit?
Treten Sie mit uns in Kontakt!    

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung und lassen Ihnen auf Wunsch Info-Materialien bedarfsgerecht für Ihre Behörde zukommen.

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Ihre Ansprechpartnerin rund um das Thema Geldauflagen und Bußgelder ist
Marion Reif
Tel: 089-791 99 859           
Fax:089-791 99 856          
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Geldauflagen, Busßgeld, Hilfsorganisation, Oberlandesgericht, BArbara

Der kleinen Barbara aus Georgien konnte dank der Zuweisung einer Geldauflage die lebensrettende Operation ermöglicht werden. Danke!